JVEG Dolmetscher Vergütung 2026 — Stundensatz & Zuschläge
Vergütung für Gerichtsdolmetscher: 93 €/h Stundensatz mit 20% Nacht- und Wochenendzuschlag. Alle Details nach KostBRÄG 2025.
Stundensatz und Zuschläge
Die Vergütung von Dolmetschern richtet sich nach §9 Abs. 3 JVEG. Der Stundensatz beträgt seit dem KostBRÄG 2025:
| Leistung | Vergütung |
|---|---|
| Dolmetschertätigkeit (§9 Abs. 3 JVEG) | 93,00 €/h |
| Nacht-/Wochenendzuschlag (§9 Abs. 3 S. 3) | +20% = 111,60 €/h |
| Mindestbetrag (§9 Abs. 1 S. 2) | 20,00 € |
Abrechnungsregeln
Stundenabrechnung: Die Vergütung wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Angefangene Stunden werden anteilig berechnet — es gibt keine Aufrundung auf volle Stunden.
Wartezeiten: Gerichtlich angeordnete Wartezeiten werden als Dolmetschertätigkeit vergütet, sofern der Dolmetscher am Gerichtsort verbleibt.
Schriftliche Übersetzungen: Wenn ein Dolmetscher zusätzlich schriftliche Übersetzungen anfertigt, gelten dafür die Übersetzer-Sätze nach §11 JVEG (Zeilenhonorar).
Rechenbeispiel: Gerichtsverhandlung mit Anfahrt
Ein Dolmetscher wird für eine 4-stündige Gerichtsverhandlung bestellt. Die Anfahrt beträgt 65 km (einfach). Die Verhandlung findet an einem Werktag statt.
Vergütungsantrag — Dolmetscher
Rechenbeispiel 2 — Samstag-Einsatz (Polizei)
Nebenkosten für Dolmetscher
Zusätzlich zum Stundenhonorar können Dolmetscher folgende Nebenkosten geltend machen:
| Nebenkosten | Satz |
|---|---|
| Fahrtkosten (§5 JVEG) | 0,42 €/km |
| Tagegeld > 8 Std. Abwesenheit | 14,00 € |
| Tagegeld 24 Std. Abwesenheit | 28,00 € |
| Übernachtung | 20,00 €/Nacht |
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