Dolmetscher · §9 Abs. 3 JVEG

JVEG Dolmetscher Vergütung 2026 — Stundensatz & Zuschläge

Vergütung für Gerichtsdolmetscher: 93 €/h Stundensatz mit 20% Nacht- und Wochenendzuschlag. Alle Details nach KostBRÄG 2025.

Stundensatz und Zuschläge

Die Vergütung von Dolmetschern richtet sich nach §9 Abs. 3 JVEG. Der Stundensatz beträgt seit dem KostBRÄG 2025:

LeistungVergütung
Dolmetschertätigkeit (§9 Abs. 3 JVEG)93,00 €/h
Nacht-/Wochenendzuschlag (§9 Abs. 3 S. 3)+20% = 111,60 €/h
Mindestbetrag (§9 Abs. 1 S. 2)20,00 €
Nachtzeit = 20:00–06:00 Uhr. Wochenende = Samstag, Sonntag und gesetzliche Feiertage. Der 20%-Zuschlag wird auf den vollen Stundensatz von 93 € berechnet.

Abrechnungsregeln

Stundenabrechnung: Die Vergütung wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Angefangene Stunden werden anteilig berechnet — es gibt keine Aufrundung auf volle Stunden.

Wartezeiten: Gerichtlich angeordnete Wartezeiten werden als Dolmetschertätigkeit vergütet, sofern der Dolmetscher am Gerichtsort verbleibt.

Schriftliche Übersetzungen: Wenn ein Dolmetscher zusätzlich schriftliche Übersetzungen anfertigt, gelten dafür die Übersetzer-Sätze nach §11 JVEG (Zeilenhonorar).

Rechenbeispiel: Gerichtsverhandlung mit Anfahrt

Ein Dolmetscher wird für eine 4-stündige Gerichtsverhandlung bestellt. Die Anfahrt beträgt 65 km (einfach). Die Verhandlung findet an einem Werktag statt.

Vergütungsantrag — Dolmetscher

Dolmetschertätigkeit
4,0 Std. × 93 €/h
372,00 €
Fahrtkosten
130 km (hin+zurück) × 0,42 €/km
54,60 €
Tagegeld
Abwesenheit < 8 Std.
Netto-Vergütung
426,60 €

Rechenbeispiel 2 — Samstag-Einsatz (Polizei)

Dolmetschertätigkeit (WE)
2,5 Std. × 111,60 €/h
279,00 €
Fahrtkosten
40 km × 0,42 €/km
16,80 €
Netto-Vergütung
295,80 €

Nebenkosten für Dolmetscher

Zusätzlich zum Stundenhonorar können Dolmetscher folgende Nebenkosten geltend machen:

NebenkostenSatz
Fahrtkosten (§5 JVEG)0,42 €/km
Tagegeld > 8 Std. Abwesenheit14,00 €
Tagegeld 24 Std. Abwesenheit28,00 €
Übernachtung20,00 €/Nacht
Hinweis: Diese Übersicht dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Februar 2026 (nach KostBRÄG 2025). Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Justizverwaltung.

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