Übersetzer · §11 JVEG
JVEG Übersetzer Vergütung 2026 — Zeilenhonorar nach §11
Zeilenhonorar für Gerichtsübersetzer: 1,95 € für normale und 2,15 € für schwierige Texte. Mindestbetrag 20 €. Alle Regeln im Überblick.
Zeilenhonorar nach §11 JVEG
Übersetzer werden nach §11 JVEG nicht nach Stunden, sondern nach Zeilen vergütet. Eine Zeile umfasst 55 Anschläge (Zeichen inkl. Leerzeichen) des übersetzten Textes.
| Text-Schwierigkeit | Satz pro Zeile | Hinweis |
|---|---|---|
| Normaltext | 1,95 € | Standardtexte, Vernehmungsprotokolle, Briefe |
| Schwieriger Text | 2,15 € | Fachtexte (juristisch, medizinisch, technisch) |
| Beglaubigung | + 0,50 €/Seite | Zuschlag für Beglaubigungsvermerk |
Mindestbetrag: Für jede Übersetzung wird mindestens 20,00 € vergütet, auch wenn der Zeilenpreis einen geringeren Betrag ergäbe (§11 Abs. 1 S. 3 JVEG).
Zeilenzählung: Gezählt wird der übersetzte Text, nicht das Original. Angefangene Zeilen werden als volle Zeilen gerechnet. 55 Anschläge = 1 Zeile.
Rechenbeispiel 1: Vernehmungsprotokoll
Ein Übersetzer übersetzt ein türkisches Vernehmungsprotokoll mit 180 Zeilen (Normaltext).
Normaltext — 180 Zeilen
Übersetzung
180 Zeilen × 1,95 €/Zeile
351,00 €
Beglaubigung
12 Seiten × 0,50 €/Seite
6,00 €
Netto-Vergütung
357,00 €
Rechenbeispiel 2: Medizinisches Gutachten
Ein Übersetzer übersetzt ein arabisches medizinisches Gutachten mit 85 Zeilen (schwieriger Text).
Schwieriger Text — 85 Zeilen
Übersetzung
85 Zeilen × 2,15 €/Zeile (schwierig)
182,75 €
Beglaubigung
5 Seiten × 0,50 €/Seite
2,50 €
Netto-Vergütung
185,25 €
Wenn ein Dolmetscher zusätzlich schriftliche Übersetzungen anfertigt, werden diese nach Zeilenhonorar abgerechnet — nicht nach Stundensatz.
Was gilt als „schwieriger Text"?
Die Einstufung als schwieriger Text erfolgt, wenn die Übersetzung besondere Fachkenntnisse erfordert:
- Juristische Texte (Urteile, Verträge, Gesetze)
- Medizinische Gutachten und Befunde
- Technische Dokumentationen
- Wirtschafts- und Finanztexte
- Texte in seltenen Sprachen oder Dialekten
Hinweis: Diese Übersicht dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Februar 2026 (nach KostBRÄG 2025). Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Justizverwaltung.
Vergütungsantrag jetzt berechnen
Kostenlos starten — keine Kreditkarte erforderlich.
Kostenlos starten