JVEG Honorargruppen 2026 — Stundensätze für Sachverständige
Alle 16 Honorargruppen nach Anlage 1 zum JVEG mit aktuellen Stundensätzen, Sachgebieten und Rechenbeispielen. Aktualisiert nach KostBRÄG 2025.
Honorargruppen 1–13 und M1–M3
Die Vergütung von Sachverständigen richtet sich nach §9 Abs. 1 JVEG in Verbindung mit der Anlage 1 zum JVEG. Die Einstufung erfolgt nach dem jeweiligen Sachgebiet. Seit dem KostBRÄG 2025 gelten die folgenden Stundensätze:
| Honorargruppe | Sachgebiet (Beispiele) | Stundensatz |
|---|---|---|
| Gruppe 1 | Einfache Tätigkeiten, z.B. Schreibarbeiten | 71 €/h |
| Gruppe 2 | Gartenbau, Hauswirtschaft | 74 €/h |
| Gruppe 3 | Gesteine, Holz, Papier | 78 €/h |
| Gruppe 4 | Kraftfahrzeuge, Glas, Keramik | 82 €/h |
| Gruppe 5 | Immobilien (einfach), Landwirtschaft | 87 €/h |
| Gruppe 6 | Bausachen (einfach), Maschinenbau | 93 €/h |
| Gruppe 7 | Elektrotechnik, Akustik, Umwelt | 98 €/h |
| Gruppe 8 | Immobilienbewertung, Bausachen (komplex) | 104 €/h |
| Gruppe 9 | Betriebswirtschaft, Steuerrecht | 109 €/h |
| Gruppe 10 | Toxikologie, Lebensmittelchemie | 115 €/h |
| Gruppe 11 | Wirtschaftsprüfung, Unternehmensbewertung | 120 €/h |
| Gruppe 12 | Patente, Marken, IT-Forensik | 128 €/h |
| Gruppe 13 | Nuklearmedizin, Gentechnik | 136 €/h |
| Gruppe M1 | Allgemeinmedizin, Zahnmedizin | 87 €/h |
| Gruppe M2 | Chirurgie, Innere Medizin, Neurologie | 98 €/h |
| Gruppe M3 | Psychiatrie (Schuldfähigkeit), Rechtsmedizin | 131 €/h |
Rechenbeispiel: Gutachten Honorargruppe 8
Ein Immobiliensachverständiger (Gruppe 8) erstellt ein Verkehrswertgutachten. Der Aufwand beträgt 8,5 Stunden. Zusätzlich fährt er 112 km zum Ortstermin und ist über 8 Stunden abwesend.
Vergütungsantrag — Gruppe 8 Sachverständiger
Medizinische Gutachter (M1–M3)
Für medizinische Sachverständige gibt es drei eigene Honorargruppen. Die Einstufung richtet sich nach der Komplexität und dem Fachgebiet:
- M187 €/h — Allgemeinmedizin, Zahnmedizin, einfache Begutachtungen
- M298 €/h — Chirurgie, Innere Medizin, Neurologie, Orthopädie
- M3131 €/h — Psychiatrische Schuldfähigkeitsbegutachtung, Rechtsmedizin
Häufig gestellte Fragen
Wer legt die Honorargruppe fest?
Das Gericht stuft den Sachverständigen bei der Beauftragung in die zutreffende Honorargruppe ein. Die Einstufung richtet sich nach dem Sachgebiet gemäß Anlage 1 zum JVEG. Gegen eine falsche Einstufung kann Erinnerung eingelegt werden (§4 JVEG).
Können Stundensätze überschritten werden?
Nein. Die Stundensätze sind gesetzlich festgelegt und können nicht überschritten werden. Es gibt keine Zuschläge für besondere Schwierigkeit bei Sachverständigen-Honoraren (anders als bei Dolmetschern).
Welche Nebenkosten gibt es?
Neben dem Stundenhonorar können Fahrtkosten (0,42 €/km), Tagegeld, Übernachtung und Kopierkosten geltend gemacht werden. Beachten Sie die 3-Monats-Frist nach §2 JVEG.
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