Fahrtkosten · §5–§7 JVEG

JVEG Fahrtkosten 2026 — Kilometerpauschale, Tagegeld & Übernachtung

Erstattung von Reisekosten nach JVEG: Kilometerpauschale, Tagegeld bei mehrstündiger Abwesenheit und Übernachtungspauschale.

Fahrtkosten nach §5 JVEG

Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer haben Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zum Einsatzort. Es gilt eine Kilometerpauschale — unabhängig vom tatsächlich genutzten Verkehrsmittel.

KostenartSatzRechtsgrundlage
Kilometerpauschale (PKW)0,42 €/km§5 Abs. 2 JVEG
Bahn / ÖPNVTatsächliche Kosten§5 Abs. 1 JVEG
Flug (nur bei Genehmigung)Tatsächliche Kosten§5 Abs. 4 JVEG
ParkgebührenTatsächliche Kosten§5 Abs. 2 JVEG
Hin- und Rückfahrt: Es werden sowohl Hin- als auch Rückfahrt erstattet. Bei 50 km einfacher Entfernung berechnen Sie also 100 km × 0,42 € = 42,00 €.

Tagegeld nach §6 JVEG

Bei längerer Abwesenheit vom Wohnort wird ein Tagegeld gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Abwesenheit:

AbwesenheitsdauerTagegeld
Unter 8 Stunden
8 bis unter 24 Stunden14,00 €
24 Stunden (voller Tag)28,00 €

Übernachtung nach §6 JVEG

Wenn eine Übernachtung am Einsatzort erforderlich ist, wird eine Übernachtungspauschale gewährt:

KostenartPauschale
Übernachtung20,00 €/Nacht
Höhere Kosten (mit Nachweis)Tatsächliche Kosten (angemessen)
Die Pauschale von 20 €/Nacht kann im Einzelfall überschritten werden, wenn höhere Kosten nachgewiesen werden und angemessen sind (z.B. bei Tagungen in Großstädten).

Kopier- und Dokumentenkosten (§7 JVEG)

KostenartSatz
Kopien (erste 50 Seiten)0,50 €/Seite
Kopien (ab Seite 51)0,15 €/Seite
Farbkopien (erste 50 Seiten)1,00 €/Seite
Farbkopien (ab Seite 51)0,30 €/Seite
Scannen0,50 €/Seite

Rechenbeispiel: Ortstermin mit Übernachtung

Ein Sachverständiger (Gruppe 8) fährt zu einem Ortstermin. Entfernung: 180 km einfach. Der Termin dauert den ganzen Tag, eine Übernachtung ist erforderlich.

Reisekosten — Ortstermin mit Übernachtung

Fahrtkosten
360 km (hin+zurück) × 0,42 €/km
151,20 €
Tagegeld
24 Std. Abwesenheit
28,00 €
Übernachtung
1 Nacht × 20 €
20,00 €
Kopien
65 Seiten (50 × 0,50 € + 15 × 0,15 €)
27,25 €
Reisekosten gesamt
226,45 €
Diese Reisekosten kommen zum Stundenhonorar hinzu. Vergessen Sie nicht die 3-Monats-Frist für Ihren Vergütungsantrag!
Hinweis: Diese Übersicht dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Februar 2026 (nach KostBRÄG 2025). Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Justizverwaltung.

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