Fahrtkosten · §5–§7 JVEG
JVEG Fahrtkosten 2026 — Kilometerpauschale, Tagegeld & Übernachtung
Erstattung von Reisekosten nach JVEG: Kilometerpauschale, Tagegeld bei mehrstündiger Abwesenheit und Übernachtungspauschale.
Fahrtkosten nach §5 JVEG
Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer haben Anspruch auf Erstattung der Fahrtkosten zum Einsatzort. Es gilt eine Kilometerpauschale — unabhängig vom tatsächlich genutzten Verkehrsmittel.
| Kostenart | Satz | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Kilometerpauschale (PKW) | 0,42 €/km | §5 Abs. 2 JVEG |
| Bahn / ÖPNV | Tatsächliche Kosten | §5 Abs. 1 JVEG |
| Flug (nur bei Genehmigung) | Tatsächliche Kosten | §5 Abs. 4 JVEG |
| Parkgebühren | Tatsächliche Kosten | §5 Abs. 2 JVEG |
Hin- und Rückfahrt: Es werden sowohl Hin- als auch Rückfahrt erstattet. Bei 50 km einfacher Entfernung berechnen Sie also 100 km × 0,42 € = 42,00 €.
Tagegeld nach §6 JVEG
Bei längerer Abwesenheit vom Wohnort wird ein Tagegeld gewährt. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Abwesenheit:
| Abwesenheitsdauer | Tagegeld |
|---|---|
| Unter 8 Stunden | — |
| 8 bis unter 24 Stunden | 14,00 € |
| 24 Stunden (voller Tag) | 28,00 € |
Übernachtung nach §6 JVEG
Wenn eine Übernachtung am Einsatzort erforderlich ist, wird eine Übernachtungspauschale gewährt:
| Kostenart | Pauschale |
|---|---|
| Übernachtung | 20,00 €/Nacht |
| Höhere Kosten (mit Nachweis) | Tatsächliche Kosten (angemessen) |
Die Pauschale von 20 €/Nacht kann im Einzelfall überschritten werden, wenn höhere Kosten nachgewiesen werden und angemessen sind (z.B. bei Tagungen in Großstädten).
Kopier- und Dokumentenkosten (§7 JVEG)
| Kostenart | Satz |
|---|---|
| Kopien (erste 50 Seiten) | 0,50 €/Seite |
| Kopien (ab Seite 51) | 0,15 €/Seite |
| Farbkopien (erste 50 Seiten) | 1,00 €/Seite |
| Farbkopien (ab Seite 51) | 0,30 €/Seite |
| Scannen | 0,50 €/Seite |
Rechenbeispiel: Ortstermin mit Übernachtung
Ein Sachverständiger (Gruppe 8) fährt zu einem Ortstermin. Entfernung: 180 km einfach. Der Termin dauert den ganzen Tag, eine Übernachtung ist erforderlich.
Reisekosten — Ortstermin mit Übernachtung
Fahrtkosten
360 km (hin+zurück) × 0,42 €/km
151,20 €
Tagegeld
24 Std. Abwesenheit
28,00 €
Übernachtung
1 Nacht × 20 €
20,00 €
Kopien
65 Seiten (50 × 0,50 € + 15 × 0,15 €)
27,25 €
Reisekosten gesamt
226,45 €
Diese Reisekosten kommen zum Stundenhonorar hinzu. Vergessen Sie nicht die 3-Monats-Frist für Ihren Vergütungsantrag!
Hinweis: Diese Übersicht dient der Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Februar 2026 (nach KostBRÄG 2025). Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Justizverwaltung.
Vergütungsantrag jetzt berechnen
Kostenlos starten — keine Kreditkarte erforderlich.
Kostenlos starten